Blickst du bei der Steuererklärung durch? Wir zeigen dir, wie es geht!

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Zuletzt aktualisiert:

10. Januar 2024

Wie jedes Jahr ist in den vergangenen Wochen die Steuererklärung in die Schweizer Haushalte geflattert. Auch Sportlerinnen und Sportler bleiben davon nicht verschont. Aber wie sieht die Steuersachlage im Rahmen eines Crowdfunding-Projekts aus? Und weisst du, was du als Sportlerin oder Sportler alles versteuern, beziehungsweise abziehen kannst?

Steuer

Oft fragen I Believe In You-Projektersteller, ob ihre Supporter die Unterstützungen von den Steuern abziehen können und wie Projekterträge jetzt genau deklariert werden müssen. Wir haben mit Rechtsanwalt und Steuerexperte Roger Cadosch gesprochen und die wichtigsten Fakten für dich zusammengetragen.

Ich habe ein Projekt auf I Believe In You unterstützt, kann ich den Betrag von den Steuern abziehen?

Private Unterstützungen, die im Rahmen eines Crowdfunding-Projektes bei I Believe In You geleistet werden, können grundsätzlich nicht als gemeinnützige Zuwendung von den Steuern abgezogen werden. Die gute Nachricht, so Cadosch: «Wenn beispielsweise eine Sportlerin eine Unterstützung von einem Unternehmen erhält und diese als Gegenleistung, etwa auf der eigenen Webseite verdankt, so kann das Unternehmen dies als Werbeausgabe abziehen.»

Ich habe erfolgreich ein Projekt auf I Believe In You abgeschlossen. Muss ich die erzielte Summe in der Steuererklärung angeben?

Ist das I Believe In You-Projekt einmal erfolgreich abgeschlossen, wird der Projektertrag der projekterstellenden Person gutgeschrieben. Jetzt gilt es in erster Linie den Status des Athleten / der Athletin zu klären.

Hobby- und Breitensportler, welche beispielsweise ein I Believe In You Projekt starten, um allgemeine Auslagen zu decken, müssen den Projektertrag nicht versteuern. In diesem Fall können aber auch keine Aufwände, die im Zusammenhang mit dem Sport stehen, von den Steuern abgezogen werden.

Handelt es sich um eine Einzel-Profisportlerin, die den Sport als Beruf ausübt und beispielsweise von der Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend anerkannt ist, so müssen die Erträge des Crowdfundings als Einkommen deklariert werden.

Im Gegenzug können auch alle Aufwände, die im Zusammenhang mit dem I Believe In You-Projekt stehen, von den Steuern abgezogen werden. Oftmals resultiert aus einem Projekt deshalb gar kein grosser steuerbarer Gewinn.

Was muss ich als Profisportler sonst noch in der Steuererklärung angeben und was darf ich abziehen?

Als professioneller Athlet müssen Sponsoringeinnahmen, Start- und Preisgelder sowie Unterstützungen von der Sporthilfe und anderen Stiftungen aus der Schweiz ebenfalls als Einkommen deklariert werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Abzüge im Zusammenhang mit dem Sport zu machen. Diese beinhalten Trainingskleidung, Trainings- und Wettkampfkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Mahlzeiten, erklärt Cadosch.

«Als Sportlerin ist es zudem wichtig, versatil zu trainieren, da kann eine Skifahrerin durchaus auch eine Wanderung im Sommer und die damit verbundenen Ausgaben als Aufwand geltend machen», so Cadosch. Die Steuerverwaltung sei da in der Praxis sehr grosszügig.

Allerdings müssen Aufwände immer belegt werden. Hier rät Cadosch eine separate Kreditkarte, die ausschliesslich für den Sport verwendet wird. So können Belege gesammelt und wo nötig, die Kreditkartenabrechnung herbeigezogen werden.

Es empfiehlt sich zudem ein Excel Dokument mit diversen Rubriken wie Hotel, Reisen, Training, Verpflegung oder Telekommunikation zu führen und dazu die Belege zu nummerieren und abzulegen. Diese Übersicht kann dann bei Bedarf der Steuerverwaltung vorgelegt werden.

Etwas Geduld ist gefragt

Die jährliche Steuererklärung ist für Herr und Frau Schweizer eine zähe Angelegenheit. An dieser Tatsache ändert leider auch die Berufsgattung Profisportler nichts. Im Gegenteil, wie das Gespräch mit Steuerexperte Roger Cadosch zeigt:

«Gerade als Einzelsportler ist man oft auf sich allein gestellt. Da sollte man nicht vergessen, dass man Beratung herbeiziehen kann». In diesem Sinne, wünschen wir viel Geduld und – egal ob dein sportlicher Ertrag letztlich steuerbar ist oder nicht – ein I Believe In You-Projekt lohnt sich auf jeden Fall.

Drei Key-Take-Aways für Einzelsportlerinnen und -sportler von Roger Cadosch:

  • Organisation ist das A & O, sammle deine Belege und liste Einnahmen und Ausgaben exakt auf. Hast du mehr Einnahmen als Ausgaben, melde dich unbedingt bei der AHV-Zweigstelle deiner Gemeinde an, um Verzugszinsen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
  • Wenn du über CHF 100’000 Umsatz pro Jahr erwirtschaftest, erkundige dich über die MwSt-Pflicht. Vereinbare beispielsweise bei Sponsoringverträgen, dass der Sponsoring Betrag zuzüglich MwSt bezahlt wird. Unternehmen können diese später zurückfordern.
  • Wird dir alles zu kompliziert, suche dir Hilfe bei deinem Verband, Treuhänder oder der Sporthilfe. Oft sind erste Beratungsgespräche kostenlos.

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